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🔎🤯 ROCK IM PARK: Markenrecht, Festivalmanagement und ein kurioser Fall von Verwechslungsgefahr 🤯🎸

⚠️ Wie wichtig eine klare Markenstrategie und akkurate Kommunikation im Festivalbusiness sind, zeigt dieser aktuelle Fall:
Die Nu-Metal-Veteranen Korn haben ihren Auftritt beim Jubiläum von Rock im Park in Nürnberg angekündigt – allerdings mit einer kleinen, aber folgenreichen Verwechslung: Laut offizieller Band-Website findet ihr Konzert nicht in der fränkischen Metropole statt, sondern im hessischen Willingshausen, einem 5.000-Seelen-Ort mit eigenem (wesentlich kleinerem) Festival gleichen Namens. 🤯 OMG! 🤯

📢 Die Konsequenzen? Ein kurioser Marketing-Fail, der in den sozialen Medien für Belustigung sorgt – und gleichzeitig eine wertvolle Lektion für das Festival- und Musikbusiness liefert:
✅ Markenschutz zählt: Rock im Park ist selbstverständlich als Marke geschützt – aber das reicht nicht aus, um Verwechslungen zu verhindern. Ähnliche Namen in anderen Regionen können trotzdem zu unerwarteten Herausforderungen führen. 🤯
✅ Datenpflege ist entscheidend: Die falsche Ortsangabe verbreitete sich von der Band-Website über Spotify bis hin zu Bandsintown. Ein kleiner Fehler reicht, um Verwirrung bei Fans und Medien zu stiften. 🤯
✅ Fehltritte als Marketing-Chance nutzen: Wie cool wäre es, wenn Korn jetzt als Überraschungsgast beim kleinen „Rock im Park“ in Willingshausen auftreten würde? So ein Move hätte virales Potenzial! 🎤🔥

💡 Für Festivalveranstaltende und Musik-Acts zeigt dieser Fall: Markenführung endet nicht bei der Eintragung eines Namens – sie beginnt dort erst! 🚀

➡️➡️ Was denkt Ihr? Wie hätte man diese Verwechslung vermeiden – oder sogar für cleveres Marketing nutzen können? Bin gespannt, was Ihr über den Fall denkt! ⬅️⬅️

Credits/Fotonachweis: Das Bild zeigt einen Screenshot aus den Angaben zur Markeneintragung von „Rock im Park“ in der Datenbank des Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA).

Published inGerichtsurteile und JuristischesKommunikation und Marketing

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